Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA nach DGUV G 312-906

Die Befähigung zum jährlichen Prüfen von PSAgA gem. Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen

In der Ausbildung zum Sachkundigen vermitteln wir die Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Schulung wird anhand des DGUV-Grundsatzes 312-906 durchgeführt.

Ein Mehrwehrt für jeden Betrieb

Im Unternehmen spielt der Arbeitsschutz eine enorm wichtige Rolle. Wird im Betrieb häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Arbeiten mit Absturzgefahr eingesetzt, lohnt sich die Schulung eines Mitarbeiters zum Sachkundigen. Das Einsatzspektrum einer befähigten Person ist dabei vielfältig:

  • regelmäßige Materialprüfung im Betrieb
  • Prüfung externer Materialien als Dienstleister
  • fachkundige Auswahl von PSAgA und Beratung der Kollegen
  • Empfehlungen für die betriebliche Ausstattung

Erfahrung ist die Basis

Die Teilnehmer einer solchen Schulung besitzen Grundkenntnisse im Umgang mit der PSA gegen Absturz. Sie sind bereits durch die spezielle Unterweisung Anwendung von PSAgA gem. DGUV Regel 112-198 geschult und setzen regelmäßig PSAgA ein.

Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter in unserem Trainingscenter zum Sachkundigen für PSAgA nach den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen der DGUV – immer nach dem neuesten Stand. Auch die gesetzlichen Grundlagen sind Teil der Fortbildung.

Inhouse

Gerne führen wir die Unterweisung für Gruppen ab 5 Personen bei Ihnen vor Ort durch – arbeitsplatzspezifisch für das bei Ihnen eingesetzte Material und nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Voraussetzungen

  • Aktueller Grundkurs nach DGUV R 112-198
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eigenschaften der Person, von denen anzunehmen ist, dass sie die ihnen übertragen Aufgaben zuverlässig erfüllt
  • Verfügt über theoretische und praktische Kenntnisse in Benutzung der PSAgA

Inhalte

Theorie

  • Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen (Staatl. Arbeitsschutzvorrichtungen, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik z.B. DIN-/EN-Normen.)
  • Bauarten von Auffang-, Halte- und Rettungssystemen: Bewertung, Auswahl; Bestandteile; Bestimmungsgemäße Verwendung; Aufbewahrung und Pflege; Kennzeichnung
  • Pflichten eines Sachkundigen
  • Betriebsanweisung
  • Benutzerinformation des Herstellers, Bedeutung und besondere Beachtung
  • Einsatz- und Verwendungsbereiche der Ausrüstung
  • Anschlageinrichtungen
  • Organisation der Prüfung durch den Sachkundigen

Praxis

Anhand von Beispielen wird der Teilnehmer den bestimmungsgemäßen Einsatz und die Funktion von verschieden Bauarten der Ausrüstung lernen.

Als Bauarten sind

  • Haltesysteme
  • Auffangsysteme
  • Systeme zum Retten

zu behandeln.

Den Teilnehmern wird bei jedem System, jeder Bauart, die durch den praktischen Gebrauch möglicherweise eintretenden Schäden umfassend aufgezeigt und erläutert. Dabei werden insbesondere innere, z.B. Verlust der Dehnung, und äußere Mängel, z.B. Risse, Brüche, Korrosion aufgezeigt.

Die Teilnehmer lernen bei Übungen an Demonstrationsobjekten Schäden und Mängel an Ausrüstungsgegenständen zu erkennen und über die weitere Benutzung zu entscheiden.

Dauer

3 Tage mit 24 Lehreinheiten (2 Tage Ausbildung, 1 Tag theoretische und praktische Prüfung).
Abschlussprüfung mit Zertifikat.

Kurspreis

Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV G 312-906 – 675,00 € pro Teilnehmer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Hinweise für Teilnehmer

Die Sachkundigen sind verpflichtet, sich stets auf einem aktuellen Wissensstand zu halten. Dies betrifft speziell Änderungen bei DGUV-Vorschriften und dem Regelwerk, aber ebenso betriebliche Verhältnisse und Erkenntnisse aus Unfallgeschehen. Zusätzlich haben sich Ausbildende auf dem technisch neusten Stand zu halten und aktuelle Produktentwicklungen wie z. B. Rückrufaktionen und Warnhinweise der Hersteller zu beachten.

Wir empfehlen eine Wiederholungsunterweisung alle 3 Jahre.

ACHTUNG: Die Ausbildung nach dem DGUV-Grundsatz 312-906 gilt nicht für die Qualifizierung von Personen, bei denen der Hersteller eine gesonderte Autorisierung oder Qualifikation verlangt. Das betrifft beispielsweise:

  • Rettungshubgeräte
  • Höhensicherungsgeräte
  • Anschlageinrichtungen zum dauerhaften verbleib am Gebäude
  • Motorwinden für den Personentransport u.v.m.

Bitte erfragen Sie im Zweifel, ob Ihre Ausrüstung oder die Ihres Betriebes unter diese Ausnahmen fallen.

Weitere Schulungsmodule für Sachkundige

Neben der PSAgA bietet GEARS weitere Schulungsmodule für Sachkundige an:

  • Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA und SRHT)
  • Ausrüstungen für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
  • Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr (AGBF)
  • Bergsteigerausrüstungen
  • Ausrüstung für Höheninterventionstechnik (HIT)
  • Ausrüstung für Bergrettungsdienste / Bergwacht

Sprechen Sie uns einfach an!