Die Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA nach DGUV G 312-906 vermittelt die Befähigung zur jährlichen Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Der Schulungsteilnehmer muss bereits den Grundkurs nach DGUV R 112-198 absolviert haben und Erfahrung mit PSAgA haben. Die Schulung umfasst theoretische und praktische Inhalte, darunter Rechtsgrundlagen, Bauarten von Auffang-, Halte- und Rettungssystemen, Pflichten eines Sachkundigen und Prüfungsorganisation. Die Ausbildung dauert 3 Tage (24 Lehreinheiten) mit Abschlussprüfung und Zertifikat. Sachkundige müssen ihr Wissen aktuell halten und sollten alle 3 Jahre eine Wiederholungsunterweisung besuchen. Die Ausbildung gilt nicht für bestimmte spezialisierte Geräte, daher sollten Teilnehmer diesbezüglich Rücksprache halten.
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